MiCAR Bewilligung
Liechtenstein hat mit dem TVTG (Blockchain-Gesetz) früh einen attraktiven Rahmen für Krypto-Dienstleister gesetzt. Inzwischen ist Anfang 2025 die EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) in Kraft getreten.
Damit wurden die Bewilligungen für Krypto-Dienstleister in der EU bzw. im EWR harmonisiert. Als Folge davon können Krypto-Dienstleister mit einer MiCAR-Bewilligung in in einem EU- bzw. EWR-Land (z.B. Liechtenstein) über ein einfaches Notifikationsverfahren Zugang zu sämtlichen EU- bzw. EWR-Märkten erlangen. Diese Möglichkeit ist insbesondere für CH-Krypto-Dienstleister attraktiv, welche diese Möglichkeit in der Schweiz haben.