Organfunktionen
«Ein unabhängiger Stiftungsrat bzw. ein entsprechender Protektor sorgen für „checks and balances“ in einer Stiftung oder einem Trust.»
Stephan Ochsner
Aufgrund unserer Führungserfahrung sowie unserer Expertise im Bereich Governance, Risk und Compliance sind wir der ideale Partner, um Mandate als Verwaltungsrat, Stiftungsrat oder als Protektor zu übernehmen. Dabei unterscheiden wir zwischen Organfunktionen bei Finanzinstituten oder Mandaten in Kundenrechtsträgern wie Stiftungen oder Trusts.
Stephan Ochsner ist bereit, ausgewählten Fällen eine Funktion als unabhängiges Organ in einem Finanzinstitut zu übernehmen.
Die Unabhängigkeit der Organe spielt aber auch bei Kundenrechtsträgern eine immer grössere Rolle. Es kann durchaus im Kundeninteresse liegen, neben einem Mitarbeiter eines Treuhandbüros zusätzlich einen unabhängigen Stiftungsrat bzw. einen entsprechenden Protektor einzusetzen.
Dies erscheint gerade bei einer Stiftung oder einem Trust mit Ermessenbegünstigten als vertrauensfördernde Massnahme, weil angesichts der Rechtslage in Liechtenstein fast jede Stiftung oder jeder Trust als Rechtsträger mit Ermessensbegünstigung angesehen werden kann. Da Ermessensbegünstigte gegenüber dem Stiftungsrat bzw. Trustee geringere Rechte haben, als Begünstigungsberechtigte, ist dieser Umstand nicht zu vernachlässigen.
Ein Protektor ist eine unabhängige Person, welcher z.B. in Beistatuten bestimmte Kompetenzen zugemessen werden können, so etwa
- Veto-Recht bezüglich der Bestimmung von Begünstigten
- Abberufung und Neu-Einsetzung von Stiftungsräten bzw. Trustees
- Abberufung und Neu-Einsetzung von Vermögensverwaltern
- Befugnis, sämtliche Unterlagen der Stiftung bzw. des Trusts einzusehen
- Befugnis, die Stiftung bzw. den Trust einer anderen Jurisdiktion zu unterstellen
Stephan Ochsner ist aufgrund seiner Erfahrung als CEO einer Treuhandgesellschaft sowie in der Beaufsichtigung von Treuhändern prädestiniert, die Funktion eines unabhängigen Stiftungsrates bzw. eines entsprechenden Protektors auszuüben.
Unsere Dienstleistungen umfassen damit insbesondere
- Übernahme von Mandaten als Verwaltungsrat
- Übernahme von Mandaten als Stiftungsrat
- Übernahme von Mandaten als Protektor
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